Zur Person

Rechtsanwalt Peter Schulz

Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1997

Seitdem tätig als Strafverteidiger in Berlin
Fachanwalt für Strafrecht 2003

Seit 1997 auch Tätigkeit im Sozialrecht (Arbeitslosen-, Kranken-,Pflege- und Rentenversicherung, Erwerbsunfähigkeitsrente, Schwerbehindertenrecht, Hartz IV)
und im Betreuungsrecht

Fremdsprachen: Englisch (fließend), Spanisch (fließend)

Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger

Zulassung vor allen deutschen Gerichten (Ausnahme: Bundesgerichtshof in Zivilsachen)
Zugelassen vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Den Haag (Niederlande)